Comdirect hat
Dank Ombudsmann der Banken in Berlin
den Schaden des im Jahr 2024 entstandenen und oben beschriebenen Onlinebetrugs auf dem Kulanzweg im März 2026 erstattet. Maßgebend für die Anerkennung der im System von comdirect angewandten Bankensoftware waren die damals nicht dem Stand der Technik ausgeführten Sicherheitsfunktionen, Nachlässigkeiten und verzögerter Bearbeitung dringender Aufgaben, die zu unauthorisierten Freigaben führten. Dadurch kam der Betrug überhaupt zustande.
Comdirect hatte sich im gesamten Schriftwechsel zu den in der damalig eingesetzten Software missverständlich und fälschlich geäußert und versucht darzustellen, die Kontozugriffe wären authorisiert gewesen.
Die Einrichtung Ombudsmann vor der Inanspruchnahme vom Rechtsweg mit Anwälten vorzuziehen ist nach dieser Erfahrung sehr zu empfehlen. Dank an den Ombudsmann der Banken in Berlin.
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